Der Abschluss reagiert damit auf tiefgreifende technologische sowie wirtschaftliche Umbrüche und setzt einen klaren Schwerpunkt: eine verbindliche Beschäftigungssicherung bis Ende 2030. Vorausgegangen waren elf Verhandlungsrunden zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Von der Tarifverständigung profitieren rund 2.000 Beschäftigte.
Mit der PowerCo SE hat der Volkswagen-Konzern im Jahr 2022 eine eigenständige Gesellschaft für die industrielle Batteriezellfertigung gegründet. Aus Sicht der IG Metall war dieser Schritt von erheblicher industrie- und beschäftigungspolitischer Bedeutung. Denn mit der Zellproduktion wird ein technologischer Kernbereich der Elektromobilität nicht ausgelagert, sondern am Standort aufgebaut. Seit Dezember 2025 läuft im Werk Salzgitter die Serienproduktion. Ziel ist es, eine leistungsfähige, skalierbare Zellfertigung zu etablieren und damit zentrale Teile der Wertschöpfungskette der Elektromobilität innerhalb des Konzerns zu sichern. Für die IG Metall ist klar: Wer Batteriezellen produziert, gestaltet die industrielle Zukunft der Automobilindustrie maßgeblich mit. Der Tarifabschluss trägt dieser strategischen Bedeutung Rechnung und verbindet wirtschaftliche Anforderungen mit sozialer Verlässlichkeit.
Kern des Pakets ist ein eigenständiger Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung mit einer Laufzeit vom 1. März 2026 bis zum 31. Dezember 2030. In diesem Zeitraum sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen verbindlich ausgeschlossen. „Diese langfristige Absicherung ist der zentrale Baustein des Abschlusses. Angesichts bewegter Investitionsentscheidungen sowie volatiler Märkte brauchen Beschäftigte klare und belastbare Perspektiven. Die getroffene Vereinbarung schafft genau diese Verlässlichkeit – für die Belegschaft und für den Standort insgesamt“, erklärt Alina Roß, Verhandlungsführerin der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Die PowerCo ist ein wesentlicher Bestandteil der industriellen Wertschöpfungskette und ein zentrales Puzzleteil der Elektromobilität. Mit der eigenen Batteriezellproduktion wird technologische Kompetenz am Standort gebündelt und industrielle Souveränität gestärkt. Gerade weil hier ein Schlüsselbereich der künftigen Mobilität entsteht, braucht es verlässliche tarifliche Rahmenbedingungen und klare soziale Standards, die diese Entwicklung langfristig absichern!“
Der gekündigte Entgelttarifvertrag vom 13. März 2023 wird zunächst wieder in Kraft gesetzt. Damit gelten ab 1. März 2025 die Tabellenwerte auf dem Stand Mai 2024 weiter. Zusätzlich wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 5,5 Prozent vereinbart, welche am 1. April 2031 in Kraft tritt. Allerdings wird die 5,5-prozentige Erhöhung bereits ab dem 1. April 2027 in den Tarifindex integriert und wirkt dauerhaft tabellenwirksam. Der Entgelttarifvertrag ist erstmals zum 31. März 2027 kündbar.
Ab 1. April 2026 erhalten Beschäftigte
- nach 25 Jahren in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen 6.000 Euro,
- nach 35 Jahren in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen 12.000 Euro
als tarifdynamische Brutto-Einmalzahlung. Die bisherige Regelung im Manteltarifvertrag wird abgelöst und durch eine eigenständige tarifliche Bestimmung ersetzt. Damit wird langjährige Betriebsbindung substanziell anerkannt und klar geregelt.
Die bisherigen Tätigkeitsbeschreibungen werden überprüft und, falls erforderlich, angepasst. Grundlage sind – soweit übertragbar – die bei der Volkswagen AG entwickelten Strukturen eines modernen Entgeltsystems. Sollten Neubewertungen zu nachteiligen Veränderungen führen, wird eine tarifdynamische Besitzstandsregelung vereinbart.
Der Abschluss ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen und zugleich Ausdruck einer handlungsfähigen Belegschaft. Warnstreikaktionen und eine hohe gewerkschaftliche Organisiertheit haben die Position der IG Metall spürbar gestärkt und den nötigen Nachdruck verliehen. „Dieses Ergebnis zeigt, dass Entschlossenheit und klare Forderungen Wirkung entfalten. Die Kolleginnen und Kollegen haben deutlich gemacht, dass industrielle Zukunftsentwicklung nur auf der Grundlage verlässlicher sozialer Standards tragfähig ist“, so Roß abschließend.
Das Verhandlungsergebnis wird wirksam, sofern es bis zum 28. Februar 2026 von beiden Tarifvertragsparteien angenommen wird.