Tarifverträge sind wirksamer Airbag gegen Ungleichbehandlung Gleiche Arbeit muss endlich gleich bezahlt werden

Zum Equal Pay Day erklärt die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Auch 2026 ist Deutschland von tatsächlicher Entgeltgleichheit noch weit entfernt.

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26. Februar 2026 26. Februar 2026


Frauen verdienen bundesweit durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Die Differenz ist zwar bundesweit in den vergangenen Jahren zurückgegangen, besteht jedoch weiterhin und stagniert derweil – mit spürbaren Folgen für berufliche Entwicklung, Einkommensverläufe und Alterssicherung.

Der Equal Pay Day macht diese Lücke rechnerisch sichtbar: Im Durchschnitt müssen Frauen bis zum 27. Februar arbeiten, um das Jahreseinkommen zu erreichen, das Männer bereits bis zum 31. Dezember des Vorjahres erzielt haben. Regional zeigen sich Unterschiede: In Niedersachsen betrug der Gender Pay Gap 16 Prozent, in Sachsen-Anhalt 4 Prozent (2025).

Die Entgeltunterschiede sind kein Zufall, sondern Ergebnis verfestigter struktureller Benachteiligung. Die Realität zeigt: Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in schlechter entlohnten Branchen, sind deutlich öfter in Teilzeit beschäftigt und tragen nach wie vor den Hauptanteil unbezahlter Sorgearbeit. Zugleich sind Führungspositionen weiterhin mehrheitlich männlich besetzt. Selbst dort, wo Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortung vergleichbar sind, bleibt eine Lohnlücke bestehen, die sich keineswegs sachlich rechtfertigen lässt. Das ist kein statistisches Randphänomen, sondern Ausdruck anhaltender Ungleichbehandlung.

Diese Unterschiede wirken über das gesamte Erwerbsleben fort. Niedrigere Einkommen führen zu geringeren Rentenansprüchen. Entgeltgleichheit ist daher auch eine Frage sozialer Sicherheit und der Vermeidung von Altersarmut. „Dass Frauen rund zwei Monate wegen der geschlechterspezifischen Lohnlücke umsonst arbeiten, ist kein tragbarer Zustand für unser Land. Das können wir nicht einfach hinnehmen“, so Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Vorstöße aus der CDU, aus der Mittelstandsunion sowie aus dem Kanzleramt völlig unredlich. Wer Teilzeit pauschal als „Lifestyle“ diffamiert, reflexhaft nach längeren Arbeitszeiten ruft oder spätere Renteneinstiege fordert, betreibt Realitätsverweigerung. Damit werden strukturelle Probleme individualisiert – und Verantwortung auf diejenigen abgewälzt, die ohnehin die Hauptlast tragen. „Die Wahrheit ist: Etliche Frauen würden ihre Arbeitszeit gern erhöhen. Sie scheitern jedoch an fehlenden Betreuungsplätzen, einer unzureichenden Pflegeinfrastruktur, an steuerlichen Fehlanreizen und an betrieblichen Strukturen, die vollzeitnahe Beschäftigung faktisch verhindern!“, führt der Metaller aus.

Um die Erwerbsbeteiligung von Frauen nachhaltig zu stärken und echte Spielräume für mehr Erwerbsarbeit zu schaffen, sind strukturelle Reformen erforderlich. Dazu zählen eine Weiterentwicklung und Dynamisierung des Elterngeldes sowie eine Ausweitung verbindlicher Partnermonate, um eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit zu fördern. Ebenso ist eine Reform des Ehegattensplittings notwendig, da die derzeitige Ausgestaltung traditionelle Rollenmodelle begünstigt und Erwerbsanreize für Zweitverdienende schwächt.

Darüber hinaus muss die EU-Richtlinie zur Familienstartzeit, die zehn Tage bezahlten Sonderurlaub für Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes vorsieht, endlich in nationales Recht umgesetzt werden. Flankierend sind ein deutlicher Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur, bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung in Erziehungs- und Pflegeberufen erforderlich. Nur durch diese strukturellen Verbesserungen lassen sich Gleichstellung, Fachkräftesicherung und wirtschaftliche Stabilität miteinander verbinden.

Zudem bleibt eine stärkere Tarifbindung zentral: Tarifverträge schaffen transparente Entgeltstrukturen und verbindliche Standards. Wo sie gelten, sind Lohnunterschiede nachweislich geringer. „Tarifverträge sind ein substanzieller Airbag gegen Ungleichbehandlung. Sie schaffen transparente und verbindliche Entgeltstrukturen und schützen Beschäftigte wirksam vor willkürlichen Benachteiligungen“, so Gröger abschließend.