Das ist der letzte tabellenwirksame Schritt des Tarifabschlusses vom November 2024. Damit ist das vereinbarte Entgeltpaket vollständig umgesetzt und wirkt dauerhaft. Zur Einordnung die einzelnen Bestandteile des Abschlusses:
- Ab Januar 2025: 140 Euro mehr pro Monat für Auszubildende und dual Studierende
- Bis Februar 2025: 600 Euro Einmalzahlung zur unmittelbaren Entlastung
- 2 Prozent tabellenwirksame Erhöhung ab April 2025
- Anhebung des Tariflichen Zusatzgeldes B (T-ZUG B) ab 2026 auf 26,5 Prozent
- 3,1 Prozent tabellenwirksame Erhöhung ab April 2026
„Dieser Abschluss war zum damaligen Zeitpunkt ein tragfähiges Krisenpaket“, sagt Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. „Er hat gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten gerecht werden – ohne die wirtschaftlichen Herausforderungen der Industrie auszublenden.“
Der Tarifabschluss kam im Herbst 2024 in einer angespannten Lage zustande. Hohe Lebenshaltungskosten, energiepolitische Unsicherheiten und eine schwache Konjunktur bestimmten das Umfeld. Gleichzeitig standen viele Betriebe unter erheblichem Anpassungsdruck. Dass unter diesen Bedingungen ein spürbares Entgeltplus, eine deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütungen und strukturelle Verbesserungen bei den Freistellungstagen vereinbart werden konnten, war kein Selbstläufer. Bundesweit beteiligten sich mehr als 600.000 Beschäftigte an Warnstreiks. Auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben zehntausende Metallerinnen und Metaller deutlich gemacht, dass sie zu ihrem Anspruch stehen. „Dieses Ergebnis ist nicht am grünen Tisch entstanden“, so Gröger. „Ohne den Rückhalt und die Beteiligung aus den Betrieben wäre es nicht zustande gekommen.“
Mit der Entgelterhöhung um 3,1 Prozent ab April 2026 tritt nun die letzte tabellenwirksame Stufe des Abschlusses in Kraft. Sie wirkt dauerhaft in den Entgelttabellen nach und schließt das vereinbarte Paket ab. Gleichzeitig richtet sich der Blick nach vorne auf die Tarifrunde 2026. Die Entgelttarifverträge können erstmals zum 31. Oktober 2026 gekündigt werden. Die Friedenspflicht endet am 31. Oktober 2026 um Mitternacht. Ab dem 1. November 2026 wären Warnstreiks möglich.
Die IG Metall beginnt daher in den kommenden Wochen mit der Forderungsdiskussion – in den Betrieben und insbesondere in den regionalen Tarifkommissionen. Mit einem Verhandlungsbeginn ist im Herbst zu rechnen. „Wir gehen strukturiert und verantwortungsvoll vor. Eine Forderung entsteht in unseren demokratischen Gremien“, betont Gröger. Damit reagiert er auf öffentliche Vorstöße aus Arbeitgeberkreisen bereits zum Jahresanfang, in denen bereits eine Nullrunde ins Spiel gebracht wurde. „Eine Nullrunde hieße konkret: reale Verluste für die Beschäftigten“, so der Metaller. „Das wäre weder ökonomisch klug noch industriepolitisch sinnvoll. Wer glaubt, strukturelle Probleme wie hohe Energiepreise oder internationale Handelsverwerfungen ließen sich durch Lohnverzicht lösen, verkennt die Lage. Tarifentgelte sichern nicht nur individuelle Einkommen – sie stabilisieren Nachfrage und private Investitionen. Den privaten Konsum abzuwürgen, wäre das falsche Signal.“
Für die Metallerinnen und Metaller steht die Bezahlbarkeit des Alltags derzeit ganz oben. Tarifliche Entgeltsteigerungen sind und bleiben wichtig, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern. Doch Tarifpolitik allein kann die Folgen politischer Versäumnisse und externer Krisen nicht auffangen. Wenn steigende Ölpreise auch die Spritkosten weiter nach oben treiben, braucht es kurzfristig wirksame Entlastungen – gerade für Pendlerinnen und Pendler. Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fordert deshalb unter anderem eine einmalige Energiekostenpauschale nach dem Vorbild von 2022, ein einheitliches Mobilitätsgeld sowie eine konsequente Abschöpfung von Übergewinnen bei Mineralölkonzernen. Sollten die Energiepreise erneut deutlich steigen, muss auch über zielgerichtete Preisbremsen wieder gesprochen werden. Darüber hinaus setzt sich die IG Metall für eine Einkommensteuerreform ein, die Durchschnittsverdienende spürbar entlastet und hohe Einkommen stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt. Zugleich drängt die Gewerkschaft auf eine schnelle Einführung eines wirksamen Industriestrompreises. Der bisherige Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium greift aus Sicht vieler Betriebe zu kurz und geht an der betrieblichen Realität vorbei. Notwendig ist ein Industriestrompreis von 5 Cent all inclusive, der in der Breite wirkt und den Unternehmen zügig Planungssicherheit bei Energiepreisen verschafft.