Das Erbe von Hans Böckler 75 Jahre Montanmitbestimmung

Am 21. Mai 1951 wurde das Montanmitbestimmungsgesetz im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Dies war kein Geschenk.

Eine Statue von Justizia steht vor einem unscharfen Bücherstapel im Hintergrund


Es war das Ergebnis einer der dramatischsten gewerkschaftspolitischen Kämpfe in der Geschichte der Bundesrepublik – und es trug die Handschrift eines Mannes, der es nicht mehr erleben sollte.

Die Wurzeln der Montanmitbestimmung liegen nicht in Bonn, sondern im Ruhrgebiet des Jahres 1945. Die Schwerindustrie – Kohle, Stahl, Eisen – hatte den Nationalsozialismus mitfinanziert und seine Rüstungsmaschinerie am Laufen gehalten. Die Beschäftigten in den Werken zogen daraus ihre eigene Konsequenz: Wer diese Macht hatte, darf sie nie wieder ungeteilt besitzen. Die britische Militärregierung sah das 1947 ähnlich: Sie führte in ihrer Besatzungszone die paritätische Mitbestimmung in der Eisen- und Stahlindustrie ein. Dieses Modell wollten die Gewerkschaften in der jungen Bundesrepublik sichern und auf die gesamte Wirtschaft ausweiten. Die Regierung Adenauer dachte anders. Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard erklärte die paritätische Mitbestimmung im November 1950 kurzerhand für rechtswidrig. Der Regierungsentwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes sah lediglich eine Drittelvertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vor – keine echte Parität, kein Arbeitsdirektor, keine externe Gewerkschaftsvertretung.

Die Antwort von IG Metall und IG Bergbau war eindeutig: Sie riefen ihre Mitglieder in den Hüttenwerken zur Urabstimmung auf. Das Ergebnis: Fast 96 Prozent stimmten für einen Streik, der für den 1. Februar 1951 angesetzt war. Bundeskanzler Adenauer erkannte den Ernst der Lage und schaltete sich persönlich ein. Am 25. Januar 1951 – drei Wochen vor seinem Tod – erzielte Hans Böckler, der erste Vorsitzende des DGB, im Spitzengespräch mit Adenauer die Einigung: paritätische Mitbestimmung für die Montanindustrie, dafür Verzicht der Gewerkschaften auf die sofortige Ausdehnung auf die gesamte Wirtschaft. Es war ein Kompromiss – aber ein historischer.

Hans Böckler erlebte weder die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag noch sein Inkrafttreten. Er starb am 16. Februar 1951 – wenige Wochen nach der Einigung, die er mit letzter Kraft durchgesetzt hatte. Das Montanmitbestimmungsgesetz begründete drei Prinzipien, die zusammen ein weltweit einzigartiges Modell der Unternehmensdemokratie darstellen. Erstens: echte Parität im Aufsichtsrat. Arbeitnehmervertreter und Anteilseignervertreter besetzen den Aufsichtsrat je zur Hälfte, ein weiteres neutrales Mitglied wird einvernehmlich von beiden Seiten bestellt. Es gibt kein Doppelstimmrecht des Vorsitzenden wie im späteren Mitbestimmungsgesetz von 1976 – die Parität ist real. Zweitens: externe Gewerkschaftsvertreter. Die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter muss keine Betriebsangehörigen sein – Gewerkschaften können eigene Vertreter entsenden und so gesellschaftliche Interessen jenseits des einzelnen Betriebs einbringen. Drittens: der Arbeitsdirektor. Er sitzt als gleichberechtigtes Mitglied im Vorstand, ist für Personal und Soziales verantwortlich und kann nicht gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt werden.

Dieses Modell hatte von Anfang an Feinde. Aktionärsvertreter nannten es bereits 1954 ein „Kuckucksei". Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sah im Mitbestimmungsgesetz später in den 1970er Jahren die „Gefahr einer gewerkschaftlichen Machtergreifung". Das Bundesverfassungsgericht wies solche Einwände 1979 zurück und bestätigte nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, sondern das Prinzip der Mitbestimmung insgesamt.

Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: „75 Jahre Montanmitbestimmung laden ein zum Innehalten, aber nicht zum Ausruhen. Wenn Unternehmen mit starker Mitbestimmung krisenfester sind, wenn sie langfristiger planen, wenn sie Transformation besser gestalten – dann ist Mitbestimmung kein sozialpolitisches Anhängsel, sondern ein wirtschaftlicher Standortvorteil. Das belegen Studien, das belegt die Praxis, das belegt die Geschichte. Dennoch geraten Mitbestimmung, Betriebsräte und Gewerkschaften in den 2020er-Jahren mehr und mehr ins Visier von Teilen der Politik und Arbeitgeberverbänden. Errungenschaften, die Generationen erkämpft haben, werden plötzlich als Standortnachteil bezeichnet, als Hemmnis für Flexibilität, als Bremse für Wettbewerbsfähigkeit. Das ist eine Debatte, die wir kennen – sie wurde seit 1951 x-fach geführt. Unsere Antwort ist dieselbe geblieben: Mitbestimmung ist nicht verhandelbar. Wir bleiben konstruktiv, wir können aber auch unbequem."

Die Montanmitbestimmung hat ihre härtesten Prüfungen bestanden. Die Stahlkrise der 1980er Jahre, die Wiedervereinigung, der industrielle Strukturwandel der vergangenen Jahrzehnte – überall dort, wo Mitbestimmung stark verankert war, wurden Entscheidungen sozial verträglicher, Übergänge besser organisiert, Konflikte früher gelöst. Das ist keine Behauptung, sondern vielfach wissenschaftlich belegt: Unternehmen mit starker Mitbestimmung sind innovativer, krisenfester und langfristig wirtschaftlich erfolgreicher.

Das Modell hat aber auch eine Grenze, die die IG Metall nie vergessen hat. Der Kompromiss von 1951 blieb auf die Montanindustrie beschränkt. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und das Mitbestimmungsgesetz von 1976 blieben weit dahinter zurück: kein echter 50:50-Aufsichtsrat, ein Doppelstimmrecht des Vorsitzenden im Streitfall, keine volle gewerkschaftliche Vertretung. Was Böckler als ersten Schritt gedacht hatte, blieb Sonderfall.

Das Jubiläum fällt nicht in ruhige Zeiten. Die Montanmitbestimmung gilt heute noch für rund 80.000 Beschäftigte in Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie – in einer Gesamtwirtschaft mit Millionen von Beschäftigten. Der Geltungsbereich schrumpft mit der Industrie. Gleichzeitig entstehen neue Unternehmensformen auf europäischer Ebene, die gezielt genutzt werden können, um nationales Mitbestimmungsrecht zu umgehen. Und in Konzernen, die weltweit operieren, werden Entscheidungen an Orten getroffen, die außerhalb der Reichweite des deutschen Gesetzes liegen.

Gröger weiter: „Wir erleben gerade, wie Mitbestimmung auf mehreren Wegen systematisch ausgehöhlt wird. Unternehmen wechseln frühzeitig Rechtsformen, bevor die Schwellenwerte für paritätische Mitbestimmung erreicht werden, oder Konzerne strukturieren sich in Holdings um – und frieren damit Rechte ein, die die Beschäftigten verdient hätten. Wer Mitbestimmungsgesetze einfach ignoriert, dem drohen kaum wirksame Konsequenzen. Das muss sich ändern! Hans Böckler hätte das nicht akzeptiert – und wir akzeptieren es auch nicht."

Die IG Metall fordert deshalb konkret: Das Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Pattsituationen muss durch ein Schlichtungsverfahren ersetzt werden – nur so entsteht echte Parität. Die Mitbestimmung muss auf ausländische und europäische Rechtsformen ausgeweitet werden: Wer in Deutschland tätig ist, unterliegt auch deutschen Mitbestimmungsregeln. Die Schwellenwerte für gleichberechtigte Mitbestimmung müssen gesenkt werden. Und Unternehmen, die Mitbestimmungsgesetze rechtswidrig umgehen oder ignorieren, müssen wirksam sanktioniert werden – mit Geldbußen, die am Umsatz gemessen werden und damit wirklich wehtun.

75 Jahre später ist die Botschaft dieselbe wie 1951: Mitbestimmung entsteht nicht von selbst. Sie muss erkämpft, verteidigt und immer wieder neu gesichert werden.