Volkswagen begeht übles Foul an Belegschaft Arbeitgeber kündigt zahlreiche Tarifverträge und stellt erkämpfte Leistungen infrage

Volkswagen will massiv in die tariflichen Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten eingreifen und kündigt dafür zentrale Pfeiler des Volkswagen-Haustarifvertrages.

IG Metall Flaggen vor Volkswagenwerk

30. September 2026 30. September 2026


Im tariflichen Überprüfungsgespräch (nach § 7 Zukunftstarifvertrag) hat die VW-Arbeitgeberseite am heutigen Mittwoch die Kündigung zahlreicher, bestehender Tarifverträge überreicht. Damit stellt Volkswagen zum Beispiel tarifliche Zulagen, Ausbildungsübernahmen sowie Schutzregelungen für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte infrage.

Am heutigen 30. September läuft die Frist zur Kündigung von Tarifverträgen zum 31. Dezember aus. Die Kündigungen würden damit bereits zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Für die Beschäftigten bedeutet das: Volkswagen will ihnen bereits ab Januar unmittelbar ins Portemonnaie greifen – und stellt zugleich Leistungen infrage, die über Jahrzehnte tariflich erkämpft wurden. Rechtlich bedeutet eine Kündigung eines Tarifvertrags zwar nicht, dass sämtliche darin enthaltenen Regelungen unmittelbar wegfallen, zum Teil gibt es eine unterschiedliche Nachwirkung.

Wichtig ist zugleich: Die Beschäftigungssicherung ist von den aktuellen Kündigungen nicht betroffen. Sie ist bis Ende 2030 befristet und könnte vor Ablauf dieser Frist auch gar nicht gekündigt werden. Darauf weist die IG Metall erneut hin, denn tarifliche Beiträge der Beschäftigten sind bereits erbracht.

Gekündigt sind folgende Tarifverträge:

  • Entgelttarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung
  • Tarifvertrag Tarifliche Zulage
  • Tarifvertrag über die Gewährung einer tariflichen Zusatzvergütung
  • Tarifvertrag über Leistungs- und Personalbemessung
  • Tarifvertrag für Beschäftigte mit besonderen Arbeitszeiten
  • §§ 6 und 18 Ausbildungstarifvertrag
  • Rahmentarifvertrag für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktionen – TarifPlus
  • Entgelttarifvertrag für Beschäftigte mit Spezialisten- oder Führungsfunktionen – TarifPlus

Volkswagen verlangt weitere Beiträge von den Beschäftigten, nachdem diese bereits mit der 2024er-Tarifeinigung erhebliche Einschnitte akzeptiert hatten. Der Verzicht der Belegschaft steuert seit 2025 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro bei, mit denen Volkswagen im Gegenzug für Investitionen in die Zukunftsfestigkeit der Standorte sorgen soll. Nun stellt der Vorstand aber erneut zentrale tarifliche Errungenschaften infrage.

Das Unternehmen hat im Überprüfungsgespräch erhebliche Zweifel daran angemeldet, die im Tarifabschluss 2024 vereinbarten Investitionen in neue Modelle und Werke wie zugesagt umsetzen zu können. Zugleich fordert VW weitere Beiträge der Beschäftigten und stellt die 2024 vereinbarten Einsparungen als nicht ausreichend dar. Diese Bewertung teilt die IG Metall ausdrücklich nicht. Eine Änderung der Rahmenbedingungen rechtfertigt nicht automatisch eine Anpassung oder gar einen Entfall der vereinbarten Zusagen. Die Arbeitnehmerseite fordert hierfür die Fortsetzung des Überprüfungsgespräches und erwartet, dass offene Fragen im Detail seitens der Arbeitgeber beantwortet werden. Fakt ist: Die Vereinbarungen des Tarifabschlusses 2024 gelten unverändert. Die IG Metall pocht auf Vertragstreue – insbesondere bei den vereinbarten Investitionen und der Zukunftssicherung der Standorte.

Mit der Kündigung zahlreicher Tarifverträge eröffnet das Unternehmen zudem ein neues Feld für die Tarifauseinandersetzung 2026. Dieses gehört jedoch nicht in das von der IG Metall beantragte heutige Überprüfungsgespräch, sondern an den tariflichen Verhandlungstisch. Dass Volkswagen die wirtschaftliche Lage nun zum Anlass nimmt, eigene Zusagen infrage zu stellen und zugleich weitere Belastungen für die Beschäftigten zu verlangen, ist aus Sicht der IG Metall nicht nachvollziehbar und wird massiv kritisiert.

Thorsten Gröger, Verhandlungsführer der IG Metall: „Das ist ein übles Foul an der Belegschaft und erneut ein schamloser Versuch, in die Geldbeutel der Beschäftigten greifen zu wollen. Volkswagen versucht, die wirtschaftlichen Herausforderungen des Konzerns bei denen abzuladen, die das Unternehmen jeden Tag am Laufen halten. Während Gewinne privatisiert werden, sollen unternehmerische Kosten und Risiken nun auf die Belegschaft verlagert werden. Das werden wir nicht hinnehmen. Wer den Beschäftigten in die Tasche langen will, muss mit einer entsprechenden Auseinandersetzung rechnen."

Daniela Cavallo, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, unterstreicht: „Der Vorstand glaubt offenbar, uns erpressen zu können: Einfach Werke mit dem Aus bedrohen und dann zusätzlich im nächsten Schritt die nächsten Tarifeinschnitte durchsetzen wollen. Aber diese Rechnung wird nicht aufgehen. Schon 2024 sind wir mit Verzicht über alle Beschäftigtengruppen an die Grenze des Vermittelbaren gegangen. Das wird sich nicht wiederholen. Dafür müssen aber wir alle in der Tarifrunde den Vorstand spüren lassen, dass er auf der falschen Spur unterwegs ist. Ich rechne mit einer heftigen Auseinandersetzung zum Jahreswechsel.“

Würde sich der Vorstand durchsetzen, bekämen die Beschäftigten das ab Januar 2027 in den Einkommen zu spüren. Damit geht es für die Beschäftigten um konkrete finanzielle Verluste. Volkswagen will Leistungen angreifen, die für viele Kolleginnen und Kollegen fest zu ihrer Einkommensplanung gehören. Gleichzeitig geht es um etwas Grundsätzlicheres: Tarifverträge sind bei Volkswagen über Jahrzehnte ein Instrument gewesen, um wirtschaftliche Veränderungen gemeinsam und verlässlich zu gestalten. Jetzt stellt der Vorstand einen erheblichen Teil dieses Gefüges infrage.

Besonders problematisch ist unter anderem auch der drohende Eingriff in den Manteltarifvertrag. Dort ist die Arbeitszeit gleichermaßen geregelt wie die tarifliche Urlaubszeit von 30 Tagen. Zudem sind dort auch Schutzrechte geregelt: Dort geht es um die Frage, was ein Unternehmen seinen Beschäftigten schuldet, wenn diese nach Jahrzehnten der Arbeit älter werden oder ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Auch bei der Ausbildung will Volkswagen den Rotstift ansetzen. Mit der Kündigung von Teilen des Ausbildungstarifvertrags ist die Übernahme der fertig Ausgebildeten und Dual Studierenden infrage gestellt. Es geht also um die langfristige Sicherung von Fachkräften, Wissen und beruflichen Perspektiven im Konzern.

Verhandlungsführer Gröger sagt abschließend: „Das Unternehmen stellt damit zentrale Konzerngrundsätze infrage. Das markiert einen tiefen Bruch mit der jahrzehntelangen Volkswagen-Kultur und ist zugleich eine klare Kampfansage an die Belegschaft. Jetzt gilt es, gemeinsam mit den Betriebsräten und Vertrauensleuten die heutigen Maßnahmen zu bewerten, die nächsten Schritte vorzubereiten und die Reihen für die bevorstehende Tarifauseinandersetzung zu schließen. Klar ist schon heute: Volkswagen hat mit seinen Kündigungen eine erhebliche Auseinandersetzung über die Zukunft der tariflichen Arbeitsbedingungen eröffnet. Ab Januar könnte bei Volkswagen ein Arbeitskampf drohen, dieses Vorgehen hat einzig und allein der Arbeitgeber zu verantworten!“

Die IG Metall wird gemeinsam mit der Tarifkommission und den betrieblichen Gremien die nächsten Schritte beraten und die Beschäftigten umfassend über das Ausmaß der vom Vorstand anvisierten Einschnitte informieren. Für die Wiedereinsetzung gekündigter Tarifverträge ist die IG Metall streikfähig ab 1. Januar 2027.