Damit macht die Gewerkschaft von einem tarifvertraglich ausdrücklich vorgesehenen Verfahren Gebrauch, um die Einhaltung der im Tarifabschluss vom 20. Dezember 2024 vereinbarten Zukunftszusagen zu überprüfen. Im Zentrum stehen insbesondere die verbindlich vereinbarten Investitionen in neue Modelle, Zukunftsprodukte und moderne Produktionsverfahren.
Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, erklärt: „Der Tarifabschluss vom Dezember 2024 ist kein einseitiges Entgegenkommen der Beschäftigten, sondern ein Zukunftspaket. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben erhebliche Beiträge zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Volkswagen geleistet und dafür weitreichende Vereinbarungen zur Sicherung von Beschäftigung und zur Zukunft der Standorte erfüllt. Wenn die Beschäftigten ihrem Teil der Vereinbarung nachkommen, dann darf Volkswagen seine Seite des Pakets nicht nachträglich zur Disposition stellen.“
Daniela Cavallo, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, untermauert: „Die Zugeständnisse der Belegschaft aus der Auseinandersetzung 2024 gab es nicht zum Nulltarif, sie wurden im Vertrauen auf die Zusagen gemacht. Deshalb erwarten wir, dass diese Vereinbarungen Bestand haben. Klar ist: All unsere Werke brauchen Zukunft!“
Zuletzt hatten Äußerungen des Volkswagen-Vorstands auf den Betriebsversammlungen erhebliche Zweifel daran geweckt, ob das Unternehmen an den vereinbarten Investitions- und Produktzusagen uneingeschränkt festhalten will. Für die IG Metall ist damit die Schwelle erreicht, das vertraglich vereinbarte Überprüfungsverfahren einzuleiten. „Wir akzeptieren keine Politik des Aufschiebens, Relativierens oder Verwischens verbindlicher Zusagen. Wer von den Beschäftigten Verzicht verlangt, muss selbst verlässlich liefern. Es geht hier nicht um neue Forderungen der IG Metall, sondern schlicht um die Einhaltung eines bestehenden Tarifvertrages. Genau dafür ist das Überprüfungsgespräch vorgesehen“, so Gröger.
Das Verfahren ist in § 7 des Zukunftstarifvertrages ausdrücklich geregelt. Dort heißt es: „Bei wesentlichen Änderungen der Grundannahmen oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit dieses Tarifvertrages bis zum 31. Dezember 2030 gilt folgendes Verfahren: Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich einmal je Quartal zu einem Überprüfungsgespräch. Voraussetzung ist, dass eine Partei das Überprüfungsgespräch beantragt (…) Kann ein Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien nicht erzielt werden, kann von jeder Seite die Schlichtungsstelle gemäß § 30.1.2 MTV angerufen werden.“
Mit dem Antrag auf ein Überprüfungsgespräch werden keine bestehenden tariflichen Vereinbarungen verändert. Der Zukunftstarifvertrag und sämtliche Vereinbarungen des Tarifabschlusses vom Dezember 2024 gelten unverändert fort. Auch die Beschäftigungssicherung bleibt unangetastet. Der Zukunftstarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2030 gekündigt werden. Das Überprüfungsverfahren eröffnet Volkswagen insbesondere kein Recht, tarifliche Regelungen einseitig zu verändern oder außer Kraft zu setzen. Sollte im Überprüfungsgespräch kein Einvernehmen erzielt werden, sieht der Tarifvertrag ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Schlichtungsstelle anzurufen. Doch auch hier kann ohne Zustimmung beider Tarifvertragsparteien nichts verändert werden. Zu den zentralen Vereinbarungen gehört auch die zugesagte Milliarden-Zahlung an die Beschäftigten, sollte ab 2031 keine Anschlussregelung für die Beschäftigungssicherung zustande kommen. Auch diese Vereinbarung bleibt von dem nun eingeleiteten Verfahren unberührt. „Es ist wichtig, hier keine falschen Eindrücke entstehen zu lassen: Das Überprüfungsgespräch ist weder eine Kündigung des Zukunftstarifvertrages noch eine Einladung, seine Schutzregelungen neu zu verhandeln. Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 gilt. Ebenso bleiben die weiteren Vereinbarungen des Tarifabschlusses bestehen. Es geht jetzt darum, die Vertragstreue des Unternehmens einzufordern und Klarheit darüber herzustellen, wie Volkswagen seinen Verpflichtungen zur Zukunftssicherung der Standorte nachkommt“, stellt Gröger klar.
Für die IG Metall ist der Schritt deshalb vor allem eine Frage der Verlässlichkeit im Umgang mit tarifvertraglichen Vereinbarungen. „Vertragstreue ist keine Einbahnstraße. Die Beschäftigten haben Volkswagen mit erheblichen eigenen Beiträgen Planungssicherheit und wirtschaftliche Entlastung verschafft. Im Gegenzug wurden konkrete Zukunftsperspektiven vereinbart. Diese Zusagen sind nicht als unverbindliche Absichtserklärungen formuliert worden. Sie sind Bestandteil eines Tarifvertrages – und damit einzuhalten.“
Die IG Metall erwartet nun, dass Volkswagen im Überprüfungsgespräch konkret darlegt, wie die vereinbarten Zusagen umgesetzt werden sollen und welche Perspektiven daraus für die deutschen Standorte entstehen. „Volkswagen braucht jetzt keine weiteren Schlagzeilen über mögliche Abbau- und Schließungsszenarien, sondern Klarheit über seine industrielle Zukunft. Die Beschäftigten haben ihren Beitrag geleistet. Jetzt muss der Vorstand zeigen, dass er bereit ist, seinen Beitrag zu leisten und die vereinbarten Zukunftszusagen tatsächlich mit Leben zu füllen.“
Sollte sich im weiteren Verfahren bestätigen, dass Volkswagen seinen tarifvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird die IG Metall mit ihrer Tarifkommission die daraus notwendigen Konsequenzen ziehen und erforderliche Schritte einleiten.